Unser Ziel: Klimaneutralität in Koblenz bis 2035

Und wie soll sie erreicht werden?

1.  Die Stadt Koblenz soll den  CO2-Ausstoß verringern durch:

1.1 Klimaneutrale Neubauten

Alle Neubauten, privat, gewerblich oder öffentlich, zu Wohn- oder Nichtwohnzwecken, sind von vornherein mit Hinblick auf den Klimaschutz optimiert zu planen und auszurichten. Der jeweilige Stand der Technik muss zur Anwendung kommen.

  • Die Stadt fordert und fördert klimaneutrale Neubauten, insbesondre im Hinblick auf die Gebäudehülle, Fenster und Türen

Bei den verwendeten Materialien für die Gebäudehülle ist auf gute Isolierung und hohe K-Werte zu achten.

  • Die Stadt fordert und fördert den Einsatz energetisch sparsamer Haustechnik

Die Haustechnik (Klimatisierung, Lüftung, Beleuchtung, Motoren) ist im Hinblick auf den Energiebedarf effizient zu planen und auszuführen.

Als Energieträger sind ausschließlich erneuerbare Träger einzusetzen oder Nah- und Fernwärmenetze oder kalte Nah-/Fernwärmenetze zu nutzen.

1.2  Energetische Gebäudesanierung 

  • Bis 2035 führt die Stadt eine energetisch-optimierte Sanierung aller kommunalen Liegenschaften (soweit möglich) durch und wirkt entsprechend auf ihre Eigen- und Beteiligungsgesellschaften ein.

Zu den kommunalen Liegenschaften gehören Verwaltungsgebäude, Schulen, Werkstätten, Betriebshöfe, Sport- und Freizeitanlagen, auch Park- und sonstige Plätze und Flächen, sicherlich auch Straßen.
So vielfältig wie die Bauwerke und Flächen sind, sind denkbare Maßnahmen.

  • Die Stadt erarbeitet ein Konzept zur Förderung der energetischen Sanierung der privaten und gewerblichen Bebauung und setzt dieses um.

Die energetische Ertüchtigung der kommunalen Liegenschaften kann nur der erste Schritt sein. Alle Immobilienbesitzer sind geradezu verpflichtet, ihren Besitz so auszustatten, dass dem Ziel der THG-Vermeidung möglichst gut gedient wird. Hier gilt es, entsprechende Regelwerke anzupassen und soweit möglich, finanziell zu unterstützen. Fordern und fördern muss Hand in Hand gehen. Wichtig ist hierbei eine deutliche Erhöhung der Geschwindigkeit.

  • Die Stadt stellt eine(n) “Sanierungsmanager*innen“ (z.B. gefördert nach KFW 432 (Stand II/22)) ein.

Zur Entwicklung von Vorhaben, Projekten, Visionen bedarf es ebenso personeller Ressourcen wie bei der Umsetzung der Planungen. Dies ist mit dem Bestand an Personal nicht zu schaffen. Würde man dies erwarten, hieße das, dem Thema nur eine nebensächliche Bedeutung, wenn halt Zeit dafür ist, beizumessen.
Das Thema „energetische Sanierung des Bestandes“ muss höchste Priorität vor Neubau haben.

  • Die Stadt fordert und/oder fördert den Austausch der Haustechnik

Neben der energetischen Sanierung der Bausubstanz ist die Haustechnik, die fossilen Energieträger verwendet schrittweise gegen solche, die erneuerbare Energieträger oder carbonfreie Energie verwendet, auszutauschen.

Schrittweise bedeutet hier, dass auch der Austausch von Technik mit hohem THG-Ausstoß gegen solche mit einem niedrigeren Ausstoß vorgenommen werden soll. Besser eine Verminderung der Emissionen als gar keine Änderung, weil ggf. eine 0-THG-Technik nicht verfügbar oder zurzeit nicht finanzierbar ist.

1.3  Nachhaltige Stadtplanung

  • Die Stadt stellt alle Entwicklungs- und Planungskonzepte ab sofort unter den Vorbehalt des Klimaschutzes.

Im im Jahr 2019 beschlossenen Klimanotstand wurde dies schon vereinbart. Alle Beschlüsse müssen mit Blick auf Auswirkung auf das Klima gefasst werden. Bislang ist das hauptsächlich ein Lippenbekenntnis. Bei einer Vielzahl von Beschlüssen, die alle mit der Überschrift „Auswirkung auf den Klimaschutz“ enden, wird der Text „-.-„ oder „keine“ vermerkt.
Jede Entwicklung, jede Planung für die Stadt wirkt auf den Klimaschutz. Das muss vermerkt und bewertet werden. Bis hin zu der Priorisierung der Alternative, die sich positiver auf den Klimaschutz auswirkt. Dafür müssen die Auswirkungen bewertbar vorliegen.
Und der politische Wille muss verstärkt werden, sich pro Klimaschutz zu entscheiden.

  • Bei allen Maßnahmen der Stadt kommen primär ökologische Materialien und Konzepte, z.B. Kreislaufwirtschaft, zur Anwendung
  • Im Rahmen ihrer Handlungsoptionen (z.B. über Satzungen) setzt sich die Stadt Koblenz bei neuen Baumaßnahmen für ökologisch-nachhaltige und energieeffiziente Umsetzung/Realisierung ein

Vergabeverfahren und Veräußerungsverträge städtischer Grundstücke enthalten ab 2023 verbindliche Vorgaben für eine ökologische und möglichst CO2-neutrale Folgenutzung.

1.4  Vermeidung von Verkehr  (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr stärken; smart city)

  • Die Stadt fordert und fördert die Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr

Die Stadtplanung vereint Wohnen und Arbeiten. Die einseitige Ausrichtung auf den Einzelhandel als Belebungselement der Innenstadt muss lebenswerten Wohn- und Arbeitslandschaften weichen.

  • Die Stadt Koblenz fordert und fördert den Ausbau und die Optimierung der Streckenführung des ÖPNV
  • Die Stadt steigert durch geeignete Maßnahmen die Anteile des ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs an den in Koblenz zurückgelegten Wegen bis 2035 auf mindestens 80 %
  • Die Stadt optimiert die Anlieferung von Waren an Endkunden ebenso wie an Handel, Gastronomie oder andere Gewerbetreibende (letzte Meile)
  • Die Stadt Koblenz schafft parkplatzfreie Gehwege und zusammenhängende Radwege.

Dafür werden in dem dafür erforderlichen Umfang Kfz-Fahrspuren umgewandelt und die Zahl der öffentlichen Kfz-Parkplätze reduziert.

1.5  Umrüstung der städtischen Flotte 

  • Die Stadt Koblenz rüstet den städtischen Maschinen- und Fuhrpark auf emissionsfreie Energieversorgung um.
  • Die Stadt wirkt mit der gleichen Zielsetzung auf ihre Eigen- und Beteiligungsgesellschaften ein.

1.6  Klimaverträgliches Essen in Mensen und Kantinen 

  • Die Stadt Koblenz stellt bis 2025 ihr Angebot in Kantinen, Kita- und Schulmensen und ähnliche Einrichtungen auf mindestens 50 % vegetarische und vegane Gerichte um.
  • Die Stadt achtet bei ihren Angeboten von tierischen Produkten auf eine artgerechte Tierhaltung.
  • Die Stadt bevorzugt die Verwendung von regionalen, saisonalen sowie aus ökologischem Anbau stammende Lebensmittel.

2. Die Stadt Koblenz bindet CO2!

Um die Klimaziele zu erreichen, reicht die Vermeidung von THG nicht mehr aus.
In den zurückliegenden Jahrzehnten und fortdauernd hat die Menschheit durch ihren Konsum so viel THG freigesetzt, dass sich die Klimaerwärmung auch bei einem sofortigen Emissionsstop weiter fortsetzen wird. Soll der Vorgang aufgehalten oder gar umgekehrt werden, muss schon emittiertes THG möglichst umfangreich und dauerhaft der Atmosphäre entzogen werden.

2.1 Gebäudebegrünung

  • Die Stadt Koblenz begrünt Fassaden und/oder Dächern der kommunalen Liegenschaften.
  • Die Stadt fordert und fördert Fassaden- und/oder Dachbegrünung von privatem Gebäudebestand.
  • Die Stadt fordert und fördert Fassaden- und /oder Dachbegrünung für kommunale, gewerbliche und private Neubauten.

2.2 Erhöhung des Baumbestandes

  • Die Stadt baut den städtischen Waldbestand z.B. durch Aufforstung auf und aus.
  • Die Stadt vergrößert den innerstädtischen Baumbestand (Neupflanzung z.B. auf neu entsiegelten Flächen).

2.3 Ausbau von Grünflächen im Siedlungsbereich und insbesondere im Innenstadtbereich

  • Die Stadt baut bestehende Grünflächen zu artenreichen aus und errichtet neue .
  • Die Stadt entsiegelt bestehende Flächen (z.B. PKW-Parkplätze), bei denen die Versiegelung nicht nutzungstechnisch erforderlich ist.

2.2 Vermeidung von Neuversiegelung

  • Die Stadt baut bestehende Grünflächen zu artenreichen aus und errichtet neue .
  • Die Stadt entsiegelt bestehende Flächen (z.B. PKW-Parkplätze), bei denen die Versiegelung nicht nutzungstechnisch erforderlich ist.

3. Koblenz erzeugt erneuerbare Energie!

Energieerzeugung ist bislang kein vorrangiges Thema der Stadt oder in der Stadt. Das muss sich ändern. Auch die Stadt muss alle Ressourcen nutzen, um erneuerbare Energie zu erzeugen. Dabei geht es vorrangig um Strom, aber auch Wärme ist dabei zu berücksichtigen.
Ergänzend muss die Stadt über die Speicherung der erzeugten Energie nachdenken. Neben Batterietechnik ist hier die Erzeugung von grünen Energieträgern, vordergründig in Form von Wasserstoff voranzutreiben.
  • Die Stadt stattet alle städtischen Liegenschaften (wo technisch möglich) mit Solaranlagen (elektrisch und/oder thermisch) aus.

Denkbar sind Eigenanlagen, die Verpachtung von Flächen, sonstige Realisierungsmodelle, sowie Wasserwerke.

Realisiert werden können die Anlagen in Zusammenarbeit mit Akteuren der Privatwirtschaft.

  • Dachanlagen
  • Flächenanlagen (auch Parkplätze)
  • Fassadenanlagen (PV)
  • Agri-PV
  • Die Stadt fordert und fördert Solaranlagen (elektrisch und/oder thermisch) auf gewerblichen und privaten Gebäuden.
  • Neubauten sind verpflichtend mit Anlagen auszustatten, die solare Energie nutzen. Die gewonnene Energie, sei es elektrische oder thermische, soll entweder selbst genutzt und/oder durch Einspeisung oder andere technische Verteil- oder Speicheranlagen der Nutzung zugeführt werden.
  • Die Sanierung von Bestandsimmobilien soll massiv vorangetrieben werden, dies durch entsprechende Rahmenbedingungen und/oder durch Förderungen. Dabei kann die finanzielle Förderung in direkten Zuschüssen oder der Herabsetzung von kommunalen Abgaben, z.B. einen kostenlosen Anwohnerparkausweis für Fahrzeuge mit emissionslosen Antriebssystemen oder auch in der Gewährung der kostenlosen Nutzung des ÖPNV bestehen.
    Unter Ideeller Förderung könnte man z.B. die Priorisierung von Baugenehmigungen für Passivbauten (z.B. garantierte Erteilung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mit verminderten Kosten) verstehen. Die städtischen Satzungen und Gebührenordnungen sind entsprechend anzupassen.
  • Versiegelte Flächen von Park- und öffentlichen Plätzen können mit PV nachgerüstet werden.
  • Die Stadt plant und genehmigt wo möglich Windkraftanlagen
  • Die Stadt schafft die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Großwindkraftanlagen, soweit in ihrem Einflussbereich. Darüber hinaus gibt sie die ihr mögliche Unterstützung im planungs- und genehmigungsrechtlichen Verfahren. Sie bemüht sich, eventuellen regionalen Widerständen mit Überzeugungsarbeit entgegen zu treten.
  • Die Stadt fordert und fördert dort Kleinwindkraftanlagen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Je nach Lage kann hier an Privatgebäude, Gewerbeimmobilien, aber auch freistehende Kleinanlagen, z.B. in Ergänzung von Fotovoltaikanlagen gedacht werden.
  • Die Stadt erarbeitet Speicherkonzepte für eigene Liegenschaften und fordert und fördert bei Liegenschaften Dritter
  • Batterie
    Speicherung von elektrischer Energie zur Aufnahme von regionalen Leistungsspitzen und der Abdeckung von Bedarfsspitzen oder zur Verfügungstellung von Energie zu Tageszeiten, in denen keine erneuerbar erzeugte Energie zur Verfügung steht.
  • Wärmespeicher
    Speicherung von thermischer Energie zur Nutzung von Temperaturgefällen, sei es zur täglichen Glättung von Spitzen oder auch von saisonalen Schwankungen z.B. durch:

    • Eisspeicher
    • Salzspeicher
    • Betonspeicher
    • Wasserspeicher
  • Speicherung von erneuerbar erzeugten Energieüberschüssen in grünen Energieträgern durch
    • Wasserstoffproduktion
    • Speicherkraftwerke
  • Die Stadt fördert den Auf- und Ausbau von:
  • Biogasanlagen
  • Flächensolaranlagen
  • Agrar-Solaranlagen
  • Speicheranlagen
  • Die Stadt fordert und fördert die Nutzung von Nah-/Fernwärme
  • Aus industrieller Abwärme
  • Aus Solarfeldern
  • Aus Speichermedien
  • Aus sonstigen Quellen

Wärmepumpen mit kalten Nahwärmenetzen haben deutlich bessere Jahresarbeitszahlen als Luft-Wärmepumpen, also eine höhere Effizienz.

Allen Punkten gemeinsam ist, dass die Stadt für die notwendigen Planungen, Prüfungen, Genehmigungen usw. die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stellt. Es bedarf der Einrichtung entsprechender Planstellen, Einstellung von ausreichend vielen und möglichst qualifizierten Mitarbeitenden und die Zurverfügungstellung von Arbeitsmitteln.

Entsprechende Fördermittel wurden und werden vom Land (Kommunalrichtlinie) und ggf. auch vom Bund angefordert. Auch hier muss die Stadt Kompetenz, d.h. zunächst Kenntnis der Programme und sodann des Antrags- und Genehmigungsverfahrens aufbauen.

Die Arbeit dieser Mitarbeitenden muss entsprechen priorisiert, die Mitarbeitenden mit entsprechender Kompetenz ausgestattet werden.

Der Vorrang der Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen, der sich andeutungsweise im Osterpaket des Wirtschaftsministers wiederfindet muss in der kommunalen Verwaltung umgesetzt werden.

Zur Erhöhung der Akzeptanz der notwendigen Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen in der Bevölkerung ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bürger zu intensivieren. Im städtischen Haushalt findet sich zwar ein Produkt, das mit ca. 60 T€ (Haushalt 2022) ausgestattet ist. Hier fehlt es jedoch an konkreten Vorhaben und auch an personeller Ausstattung.

Solche Maßnahmen führen zu weniger Widerstand gegen notwendige Vorhaben und verbessern das Image der Stadt bei den eigenen Bürgern aber auch für Menschen, die sich dann ggf. hier ansiedeln wollen.

Wer weiß z.B. dass

  • Koblenz 2016 über die bislang einzige Wasserstofftankstelle in Rheinland-Pfalz verfügt,
  • Koblenz mit der Rhein-Mosel-Halle über eine Kongresshalle verfügt, auf der sich eine Fotovoltaikanlage befindet, die mit einem BHKW und einer Wärmepumpe mit vier Tiefbohrungen beheizt wird und auch das daneben liegende Hotel mit grüner Wärme versorgt,
  • Koblenz sein Abwasserklärwerk mit einer mit dem eigenen Klärschlamm betriebenen Biogasanlage und Blockheizkraftwerk nahezu Energieautark betreibt..
  • Asterstein / Kita

 

Und gleichzeitig können wir uns jetzt entscheiden, in welche Zukunft wir gehen wollen.

Lasst uns in eine Zukunft mit maximal 1,5° Erhitzung aufbrechen, in der unsere Kinder und Enkel gut und friedlich leben können.

Eine Zukunft, die auf einer vernünftigen Wirtschaft aufbaut, die in nachhaltige Güter und Lebenweisen investiert, Lasst uns dazu bis 2035 Koblenz klimaneutral machen.

Es lockt eine Zukunft mit behaglichen und sparsamen Häusern, die durch saubere Energien aus der Region versorgt werden.

Eine Zukunft, in der wir uns bequem und sicher durch eine wunderschöne und leise Stadt bewegen – mit dem Fahrrad, mit dem Bus oder im sonnenbetriebenen Elektroauto.

Zahlreiche Städte wie Kopenhagen oder Tübingen machen uns vor, dass diese Zukunft möglich ist.

Wie kommen wir dahin?

Koblenz klimaneutral gleicht dem Projekt zur Mondlandung in den 1970ern.

Ebenso wie damals brauchen wir einen klaren Fahrplan, um große Investitionen in Zukunftstechnologien zu lenken.

Für diesen Fahrplan können wir auf Koblenzer Vorarbeiten u.a. aus dem Klimaschutzkonzept 2018 aufbauen.

Zur Umsetzung des Fahrplans werden wir unsere Kräfte und Ressourcen bündeln. Dafür braucht es ein Bündnis quer durch die Bevölkerung.